Kursangebote

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die während ihrer Probezeit mit Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten auffällig geworden sind.
Wurden Sie durch die Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist an einem Aufbauseminar teilzunehmen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Eine Nichtteilnahme führt i.d.R. zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahreignungsseminar (FES)

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zu sieben Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben.
Wer bis zu fünf Punkte gesammelt hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und damit einen Punkt abbauen.

Wer acht Punkte erreicht hat, dem droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Man kann nur alle fünf Jahre ein solches Seminar besuchen!

Ablauf ASF

Die Seminare bestehen aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Diese findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt. Von der ersten bis zur vierten Sitzung müssen zwei Wochen vergangen sein, maximal 4 Wochen.
Versäumte Sitzungsteile können nicht nachgeholt werden. 

Ablauf FES

Das Seminar gliedert sich in einen verkehrspädagogischen Teil in der Fahrschule und einen verkehrspsychologischen Teil bei einem Verkehrspsychologen. Der verkehrspädagogische Teil besteht aus 2 Sitzungen á 90min. Hieran können ein bis sechs Personen teilnehmen. Der verkehrspsychologische Teil teilt sich in zwei Sitzungen auf, zu je 75 Minuten.

Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs.2 BKrFQG (LKW)

 

Mindestalter         

                                                  C1/C1E                                 18 Jahre

                                                                                                21 Jahre

                                                                                                18 Jahre (bei 3-jähriger Ausbildung zum ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀ Berufskraftfahrer)

 

 

Lehrgangsdauer   

                                                  140                                        Stunden je 60 Minuten

                                                  Davon 130                            Stunden theoretische Ausbildung

                                                  10                                           Stunden praktische Ausbildung

 

 

 

Inhalt                                                                  richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀Gesundheit, Umwelt,Dienstleistung, Logistik

Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs.2 BKrFQG (Bus)

 

Mindestalter
                                                    D1/D1E                             21 Jahre
                                                                                              18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50 ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀Kilometer im Inland)

                                                     

                                                      D/DE                                

                                                                                               24 Jahre
                                                                                               23 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation
                                                                                               21 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀und Fahrten im Linienverkehr bis 50 Kilometer ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀⠀im Inland
                                                                                               20 Jahre mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀im Fahrkraft und Fahrbetrieb

⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ 18 Jahre mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀ ⠀  bis 50 Kilometer im Inland

 

Lehrgangsdauer                                               

⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀140                                    Stunden je 60 Minuten
                                                                               davon 130                        Stunden theoretische Ausbildung
                                                                               10                                       Stunden praktische Ausbildung

 

Inhalt                                                                     richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀Gesundheit, Umwelt, Dienstleistung, Logistik

Unsere Kurse sind auch von der BG anerkannt!

 

Wir bieten diesen Kurs alle zwei Wochen samstags in unserer Fahrschule an. Der Kurs ist Voraussetzung um eine Fahrerlaubnis zu beantragen.

Gesetzliche Änderung des Umfangs auf 9 Unterrichtseinheiten! Alle 2 Wochen von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Bitte fragt im Büro nach wann der nächste Erste Hilfe Kurs stattfindet.

Kursinhalte:

  • Auffinden einer Person
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Absichern der Unfallstelle
  • Absetzen des Notrufs
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Schock
  • Schlaganfall
  • Wunden
  • Verbrennungen
  • Knochenbrüche
  • Vergiftungen
  • Verkehrsunfall

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 Min.
Kosten: 50,00 €

Zusätzlich kann bei uns der Sehtest gemacht werden! Kosten: 10,00 €.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

 

Die Klasse B96 berechtigt dazu, Kombinationen von 3501 kg bis 4250 kg zu fahren, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg hat.

Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst mindestens 2,5 Stunden á 60 Min.

Auf die praktischen/fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 4,5 Stunden á 60 Min.

Die Fahrerschulung kann sich über einen oder mehrere Tage erstrecken.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.

Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

 

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B (auch BF17)

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden á 60 Min. vorgeschrieben.

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

 

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.

Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Aufstieg auf die Klasse A2 ist nicht möglich.

Nach Abschluss der Fahrerschulung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV .

 

Voraussetzungen

 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  1. der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Der Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU oder EWR Staat kann Berücksichtigung finden. Die Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde vollzogen.
  2. der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
  3. ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
  4. zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegt.

Dauer: 1 – 3 Tage (abhängig von der Gruppengröße und der Vorerfahrung)
Voraussetzungen: 18 Jahre Mindestalter sowie körperliche und geistige Eignung

Lehrgangsinhalte:

  • fachkundig und sicher Flurförderzeuge bedienen und warten
  • rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften gemäß BGG 925 und BGV D27
  • Aufbau, Bauarten und Anwendung von Gabelstaplern und Anbaugeräten
  • Motor, Hydraulik, Antriebsarten
  • Einweisung in die unterschiedlichen Gerätebauarten
  • Standsicherheit
  • Gefahren im Einsatz, Vermeidung von Fehlbedienungen
  • Wartung und Pflege
  • praktische und theoretische Abschlussprüfung


Abschluss: Fahrerausweis für Flurförderzeuge (Gabelstaplerschein)

Wir kommen auch gerne zu Ihnen in den Betrieb und führen die Schulungen bei entsprechender Gruppengröße durch.
Hierfür benötigen wir einen hinreichend großen Raum für den theoretischen Teil des Unterrichts (die Unterrichtsmedien und das Unterrichtsmaterial kann von uns gestellt werden) und einen Ausbildungsbereich für den praktischen Teil inklusive einem Frontgabelstapler.

Wir führen die Prüfungen vor Ort durch und jeder Teilnehmer erhält direkt im Anschluss an die bestandene Prüfung seinen Gabelstaplerschein, welcher EU-weit gültig ist.
Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass jeder Staplerfahrer auf jedem neu zugewiesenen Gabelstapler/Gerät zunächst
eine eingehende Unterweisung erhalten muss.

Dauer: 2 Tage

Voraussetzungen: der deutschen Sprache mächtig sein

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
  • Physikalische Grundlagen
  • Stabilität der Fahrzeugaufbauten
  • Zurrmittel und Hilfsmittel
  • Arten der Ladungssicherung
  • Berechnen der Ladungssicherungsmaßnahmen
  • Sicherung spezieller Güter

Bus- und Lkw-Fahrer müssen eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen, wobei diese in mehrere Einheiten zu mindestens 7 Stunden á 60 min zulässig ist.

§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz besagt, dass die erste Fortbildung fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifizierung oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen ist. (Ablaufdatum Spalte 12 auf dem Führerschein) Die Fortbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen.

 

Dauer: 1-tägig oder 5-Tages-Lehrgang

 

Kenntnisbereiche allgemein

  • Kinematische Kette
  • Bremsanlage
  • Energie und Umwelt
  • Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
  • Risiken im Straßenverkehr
  • Kriminalität und Notfälle
  • Gesundheit und Ernährung
  • Unternehmensbild in der Öffentlichkeit

Kenntnisbereiche Güterverkehr

  • Ladungssicherung LKW
  • Vorschriften für den Güterverkehr
  • Marktordnung im Güterverkehr

Kenntnisbereiche Personenverkehr

  • Sicherheit der Fahrgäste
  • Ladungssicherung Bus
  • Vorschriften für den Personenverkehr
  • Marktordnung im Personenverkehr